Psychotherapie

Systemische Therapie

Ich arbeite nach dem systemischen Ansatz. Das bedeutet, dass wir gemeinsam betrachten, wie Ihre Probleme mit unterschiedlichen Lebensbereichen und Beziehungen zusammenhängen. Dabei können wir verschiedene Perspektiven einnehmen und neue Sichtweisen entdecken, die neue Möglichkeiten eröffnen.

Neben dem, was Sie gerade belastet und schwierig ist, schauen wir auch darauf, was Ihnen helfen könnte, mit diesen Schwierigkeiten umzugehen. Dabei interessieren mich ebenso Ihre Stärken, was Ihnen bisher Halt gegeben hat und worauf Sie auf Ihrem weiteren Weg aufbauen können.

Sie selbst sind Expert*in für Ihr eigenes Leben. Ich möchte Ihnen keine fertigen Antworten vorgeben, sondern Sie dabei unterstützen, Ihren eigenen Weg zu finden. Dabei sind mir eine wertschätzende, offene und respektvolle Zusammenarbeit wichtig, die sich an Ihren Bedürfnissen und Ihrem persönlichen Tempo orientiert.

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist ein erster wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir nehmen uns Zeit, Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Anliegen und Ihre Erwartungen an die Psychotherapie zu besprechen.

Gemeinsam können wir erste Zusammenhänge und mögliche Zielsetzungen betrachten und schauen, was Sie sich von der Psychotherapie wünschen und wobei ich Sie unterstützen kann.

Sie lernen mich und meine Arbeitsweise kennen. Mir ist wichtig, dass Sie sich mit Ihren Themen bei mir gut aufgehoben und verstanden fühlen und dass eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entstehen kann.

Das Erstgespräch bietet daher auch Raum, in Ruhe herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Bereits hier können erste wichtige Gedanken und Perspektiven entstehen, die für den weiteren therapeutischen Prozess hilfreich sind.

Organisatorisches

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.

Das Honorar beträgt 80 Euro pro Einheit. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Einheit in bar.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen wird das Honorar grundsätzlich in Rechnung gestellt.

Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist für mein psychotherapeutisches Angebot in der derzeitigen Ausbildungsform nicht vorgesehen.

Verschwiegenheit

Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung braucht einen geschützten Rahmen. Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024.

Alles, was Sie mir im Rahmen der Psychotherapie anvertrauen oder was mir im Zuge meiner beruflichen Tätigkeit über Sie bekannt wird, wird vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Dritten und bildet eine wesentliche Grundlage für den geschützten Raum der Psychotherapie.

So soll ein Rahmen entstehen, in dem Sie offen über persönliche Themen, Gedanken und Gefühle sprechen können, ohne Angst haben zu müssen, dass diese Informationen nach außen getragen werden.